Konzept für das Gemeinsame Lernen (GL) am GGV Hellenthal

Aufgaben der Sonderpädagogin im GL:
Zu den engeren sonderpädagogischen Aufgabenbereichen der SP in der allgemeinen Schule zählen Diagnostik, Förderung im Unterricht und Beratung. Dabei ist die Aufteilung und Verteilung dieser Bereiche sowie die Kriterien zur Zusammenarbeit zwischen allgemeinen Lehrkräften und sonderpädagogischen Lehrkräften am Grundschulverbund wie folgt geregelt:

1. Nach Beschluss der Klassenkonferenz und Elterngespräch:

a. Anträge auf Wechsel des Förderortes/-bedarfs.

b. Anträge auf Beendigung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.

c. Anträge auf probeweise Beschulung/Diagnostisches Praktikum.

2. Jährliche Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (zusammen mit der Grundschullehrkraft).

3. Anträge auf probeweise Beschulung/Diagnostisches Praktikum.

4. Anträge nach §35a (zusammen mit der Grundschullehrkraft).

Teamaufgaben (GLK, SP, SdS und SSA) im GL

1. Erstellen des Antrages auf Eröffnung des AO-SF Verfahrens, wenn die Schule den Antrag stellt.  Beratung der Eltern und gemeinsame Erstellung des Antrages, wenn die Eltern ein AO-SF-Verfahren wünschen. Abschließendes Gespräch mit den Eltern mit Gesprächsprotokoll.

2. SP und GLK erstellen gemeinsam das Gutachten nach Aufforderung durch das SchA.

3. Teambesprechung von GLK, SP und SdS zu allen Fragen, die förderbedürftige Schüler betreffen.

4. Als Teamkollegin (SP, SdS): Modifizierung, Strukturierung und Reduzierung der gemeinsam mit der GLK geplanten Aufgaben im Unterricht. Zusätzliche vertiefende Übungen in Kleingruppen bei Bedarf. Bereitstellung von Differenzierungsmaterial.

5. Teilnahme am Elternsprechtag (Montag verbindlich für alle Gespräche, an denen die SP, SdS, SSA teilnimmt) / Elternabend des 1. Schuljahres nach Rücksprache.

6. SP und SdS beteiligen sich am Formulieren und Schreiben von Zeugnissen, Berichten, Förderplänen, Lerndokumentationen von Schülern mit Förderbedarf, die von der GLK verantwortet werden.

In den ersten sechs Wochen im 1. Schuljahr (ggf. auch länger):

1. SP und SdS mit der GLK: Beobachtung aller Schüler.  Durchführung und Auswertung von Diagnosetests etc.

2. Ggf. Beratung von Eltern zu unterstützenden/außerschulischen Maßnahmen (Umgang mit dem Kind zu Hause, Hausaufgaben etc./Logopädie, SPZ, Schulberatungsstelle etc.).

Übergang Kindergarten – Grundschule

SP und SdS nach dem Anmeldeverfahren:

1. Kinder mit Förderbedarf besuchen/beobachten.

2. Gespräche mit Kindergärtnerinnen/Heilpädagoginnen führen.

3. Beratungsgespräche mit Eltern führen.

4. Teilnahme an Förderkonferenzen.

5. Teilnahme an Delfin 4 (2. Durchgang, wenn Kinder keinen Kiga besuchen.)