Am ersten Tag der Erkrankung Ihres Kindes melden Sie Ihr Kind über SchoolFox krank und die zuständige Kollegin bestätigt Ihnen den Erhalt der Krankmeldung. Damit entfällt die schriftliche Entschuldigung. Diese ist nur bei telefonischer Krankmeldung nötig.

Kann Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht am Sport-/Schwimmunterricht teilnehmen, verfahren Sie wie oben angegeben oder geben Sie Ihrem Kind bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. Ein Attest ist im Regelfall nur bei langfristigen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen erforderlich.

Bei kurzfristigen Unterrichtsversäumnissen in zeitlichem Zusammenhang mit Schulferien oder gesetzlichen Feiertagen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen.

Bei Erkrankung von mehr als vier Wochen ist auch Hausunterricht möglich. Wenden Sie sich dann bitte an die Schulleitung.

Wenn Ihr Kind während der Unterrichtszeit zum Arzt gehen muss, sagen Sie bitte der Klassenlehrerin über Schoolfox Bescheid. Eine Bescheinigung des Arztes über den Arztbesuch ist normalerweise nicht notwendig.

Die Kosten für Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg werden vom GUV (Gemeindeunfallversicherung) übernommen. Jedes Kind hat ein Kärtchen in seinem Mäppchen, auf dem die erforderlichen Daten für den Arzt oder das Krankenhaus stehen. Sollte Ihr Kind auf dem Schulweg einen Unfall haben, teilen Sie dies bitte umgehend dem Sekretariat mit, da innerhalb von 3 Tagen von der Schule eine Unfallmeldung an die GUV erstellt werden muss.

Setzen Sie die Schule bitte unbedingt davon in Kenntnis, wenn Ihr Kind unter einer ansteckenden Krankheit (z.B. Scharlach, Keuchhusten, Mumps, Corona) leidet.

Ist Ihr Kind von Kopfläusen befallen, halten Sie es bitte zu Hause und informieren Sie die Schule. Nach Behandlung mit einem apothekenpflichtigen Mittel (keine Hausmittel!), kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen. Nach 8 Tagen (Beipackzettel beachten) muss die Behandlung wiederholt werden, um auch die frisch geschlüpften Läuse abzutöten.

Beurlaubungen vom Unterricht sind nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig und Anträge darauf sind mindestens eine Woche vorher schriftlich an die Klassenlehrerin oder die Schulleiterin zu richten.